Garantiebestimmungen für die Produkte HeartSave PAD/AS/AED/AED-M*

1 GARANTIEERKLÄRUNG
Die Firma Metrax GmbH übernimmt eine selbständige Garantie dafür, dass der gelieferte Defibrillator einschließlich Zubehör im Wesentlichen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Hierbei ist es unerheblich, ob das Zubehör (beispielsweise Batterien und Elektroden), gemeinsam mit dem Defibrillator oder separat davon erworben wurden.

2 GARANTIEBEDINGUNG
Diese Garantie gilt nur für denjenigen, der den Defibrillator zzgl. Zubehör von einem autorisierten Händler der Firma Metrax GmbH oder direkt von der Firma Metrax GmbH erworben hat. Die selbständige und eingeschränkte Garantie ist weder abtretbar noch übertragbar.

3 GARANTIEGÜLTIGKEIT
Die selbständige Garantie tritt ab Auslieferdatum 01.01.2018 ein und gilt für sämtliche von der Firma Metrax GmbH abgegebenen Garantieerklärungen.

4 GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantieerklärung unberührt.

5 GARANTIELAUFZEIT
Diese Garantie gilt für die HeartSave Produkte PAD, AED, AS, AED-M für einen Zeitraum von 6 Jahren ab Kaufdatum. Für Elektroden, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind, besteht eine eingeschränkte Garantie bis zu dessen Verwendung oder bis zum Verfallsdatum - je nachdem, was zuerst eintritt (siehe auch Pos. 6). Für alles weitere Zubehör gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6 GARANTIEEINSCHRÄNKUNGEN / GARANTIEAUSSCHLUSS
Nicht unter Garantie fallen Schäden aller Art infolge von unter anderem: Unfällen, unsachgemäßer Lagerung, unsachgemäßer Bedienung, Modifikationen, unautorisierten Reparaturarbeiten, unsachgemäße Wartung, Manipulation, Missbrauch, Nachlässigkeit, Feuer, Wasserschäden, Krieg oder höhere Gewalt. Darüber hinaus sind Schäden jeglicher Art, die am Defibrillator oder dem dazugehörigen Zubehör infolge der Verwendung des Defibrillators mit nicht originalem Zubehör bzw. der Nutzung von Zubehör mit nicht genehmigten Medizingeräten entstehen, von dieser Garantie ausgeschlossen. Es besteht keine Gewährleistung für die Kompatibilität des Defibrillators oder seiner dazugehörigen Zubehörteile mit anderen Medizingeräten.
Die Garantie bleibt nur bestehen, wenn der Defibrillator samt Zubehör von der Firma Metrax GmbH selbst oder von den von ihr autorisierten Unternehmen oder Personen vorschriftsmäßig gewartet, repariert und eingewiesen wird.

Die Garantie bleibt nicht bestehen, wenn der Defibrillator mit einem oder mehreren von der Firma Metrax GmbH nicht anerkannten oder autorisierten Zubehörteilen verwendet wird oder ein autorisiertes Zubehörteil mit einem nicht autorisierten Defibrillator benutzt wird oder der Defibrillator samt Zubehör nicht in Übereinstimmung mit den von der Firma Metrax GmbH freigegebenen Anweisungen verwendet werden.
Keine Person (auch nicht ein Vertreter, Händler oder Repräsentant von Metrax GmbH) ist ermächtigt, eine Zusicherung oder Gewährleistung in Bezug auf den Defibrillator oder das dazugehörige Zubehör zu geben, mit Ausnahme eines Verweises auf die eingeschränkte Gewährleistung. Das ausschließliche Rechtsmittel in Bezug auf jedweden Verlust oder Schaden als Resultat jeglichen Grundes ist nachstehend angegeben. Metrax GmbH ist in keinem Fall haftbar für spezielle, indirekte oder Folgeschäden jeder Art, einschließlich - jedoch nicht nur - beschränkt auf Schadensersatzverpflichtung, Strafgelder, wirtschaftliche Verluste gleich welcher Ursache, Betriebsausfälle aller Art, Gewinnausfälle oder Personenschäden, selbst wenn Metrax auf die Möglichkeit derartiger Schäden, verursacht durch Nachlässigkeit oder Anderweitig, hingewiesen wurde. Es sei denn, geltendes Landesrecht erlaubt keinen solchen Ausschluss oder keine solche Beschränkung.

7 AUSSCHLIEßLICHES RECHTSMITTEL
Metrax GmbH wird nach eigenem Ermessen das Produkt reparieren, ersetzen oder den Kaufpreis anteilig zurückerstatten. Im Falle eines Ersatzes behält sich Metrax vor, das Produkt nach eigenem Ermessen durch ein neues, überholtes, gleiches oder ähnliches Produkt zu ersetzen. Die Entscheidung über ein ähnliches Produkt liegt im alleinigen Ermessen von Metrax. Im Falle eines Ersatzes reflektiert das Ersatzprodukt mindestens die anteilig verbleibende Frist für das Produkt, basierend auf der noch verbleibenden Gewährleistungsfrist. Im Falle einer Rückerstattung entspricht die Rückzahlung dem anteiligen Wert des Produkts, basierend auf dem Originalpreis des gleichen oder ähnlichen Produkts, je nachdem, welcher Wert geringer ist und der verbleibenden Gewährleistungsfrist. In keinem Fall überschreitet die Gewährleistungsfrist eines Ersatzprodukts die Gewährleistungsfrist des Originalprodukts.

8 GARANTIELEISTUNGEN
Um Garantieansprüche geltend zu machen, wenden Sie sich an den Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde oder an den Kundendienst von Metrax GmbH. Das Produkt muss – auf Kosten des ursprünglichen Endbenutzers – zu einem vom Händler oder von Metrax festgelegten Ort eingesandt werden.

*gültig für Geräte ab Auslieferungsdatum an den Käufer. Bitte Rechnungskopie von Metrax oder des Händlers beifügen. Für alle anderen Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung.